Wolfgang Hoppe
Rechtsanwalt - Notar

In meiner Infothek finden Sie aktuelle Informationen zu solchen Rechtsfragen, die in den Tätigkeitsbereichen meiner Kanzlei von Bedeutung sind. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

Besuchern meiner Homepage stelle ich ferner einen monatlich erscheinenden und kostenfreien Mandantenbrief zum Steuerrecht zur Verfügung. Die Mandantenbriefe und Details zu den Themen der Infothek können Sie abrufen, wenn Sie sich hierzu registrieren lassen - Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht, die Registrierung ist auch jederzeit widerruflich.


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Sonstige 
Donnerstag, 05.03.2026

Virtuelle Automatensteuer weder verfassungs- noch europarechtswidrig

Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. IX R 27/24).

Der 9. Senat des Bundesfinanzhofs kam nicht zu der für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlichen Überzeugung, dass die Regelungen der §§ 36 ff. RennwLottG, die im Streitfall einschlägig sind, wegen Verstoßes gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes formell verfassungswidrig sind. Es lägen auch keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip in Gestalt einer Verletzung der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung vor.

Der Senat war ebenfalls nicht davon überzeugt, dass die gesetzlichen Regelungen zur virtuellen Automatensteuer Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) verletzen. Gleiches gelte für ein von der Klägerin gerügtes strukturelles Vollzugsdefizit, das der Erhebung der Steuer entgegenstünde. Ebenso wenig sei der Senat überzeugt, dass die Bemessung der Virtuellen Automatensteuer den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Die von der Klägerin gerügten Verstöße gegen Unionsrecht lägen ebenfalls nicht vor.

Hinweis

Derselbe Senat des Bundesfinanzhofs entschied gleichermaßen in einem weiteren Fall (Az. IX R 28/24) im Wesentlichen inhaltsgleich, dass keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit bei der Virtuellen Automatensteuer besteht.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


Infothek

Hinweis: Die DATEV Infothek darf nur von DATEV-Mitgliedern verwendet werden.

Tragen Sie bitte die erforderlichen Daten in der Konfiguration dieses Widgets ein, um die Infothek zu aktivieren.