Wolfgang Hoppe
Rechtsanwalt | Notar

Beraten. Gestalten. Vertreten. 

Die Interessen meiner anwaltlichen Mandanten vertrete ich im Zivil- und Strafrecht und mit besonderen Tätigkeitsschwerpunkten im

  • Erbrecht (Planung und Gestaltung der Unternehmens- und privaten Vermögensnachfolge, der Interessenvertretung von Erben in der laufenden Erbengemeinschaft und bei der Erbauseinandersetzung, Fragen der Erbenhaftung, der Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Erbscheinerteilungs- sowie Erbenfeststellungsverfahren, stiftungsrechtliche und erbschafts- sowie schenkungssteuerlichen Fragen, Testamentsvollstreckungen, Vermögensauseinandersetzungen) und
  • Insolvenz- und Sanierungsrecht (Sanierungsberatung in der Unternehmenskrise, Schuldner und Gläubigerberatung und Vertretung außerhalb und im Insolvenzverfahren, Strafverteidigungen im Insolvenzstrafrecht).

Die Abrechnung von anwaltlichen Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach Gegenstandswerten oder auf der Basis einer Honorarvereinbarung (mit Pauschalen, nach Zeitaufwand oder Verfahrensabschnitten)  – die Varianten und Einzelheiten erläutere ich gerne vor Mandatserteilung.

Für das zivilgerichtliche Verfahren können Sie die gesetzlichen Gebühren des RVG mithilfe des Berechnungsprogramms vorab überschlägig ermitteln, eine konkrete Bezifferung eines Prozesskostenrisikos nehme ich gerne für Sie vor:

Prozesskosten-Rechner

Bitte geben Sie den Streitwert ein:
 €  


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