Erbrecht
Für die Mandanten fließen prozessuale Erfahrungen aus anwaltlicher Interessenwahrnehmung im Erbrecht in die notarielle Beratung und Beurkundung ebenso wie umgekehrt Erfahrungen aus notarieller Gestaltungsberatung in erbrechtliche Streitverfahren ein. In jedem Einzelfall wird vor Übernahme eines Mandates geprüft, ob eine anwaltlich nur den Interessen des Mandanten gegenüber verpflichtete oder notariell unparteiische Tätigkeit erfolgen soll, die aber gerade bei der notariellen Gestaltungsberatung im Erbrecht ebenso allein den Interessen des Erblassers verpflichtet ist.
Sowohl die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, als auch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge setzen zunächst mit einer Bestandsaufnahme des Vermögens und der Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge, gegebenenfalls vorhandener bindender erbrechtlicher Verfügung oder auch gesellschaftsrechtlicher Regelungen, bestehender Pflichtteilsrechte, der besonderen Lebenssituation des Erblassers und dessen Familie, schließlich insbesondere den sorgfältig zu ermittelnden Willen des Erblassers aber auch die Prüfung steuerlicher Konsequenzen voraus. Häufig werden im ersten Gespräch erbrechtliche Irrtümer erörtert.
Im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung werden ausgehend von gegebenenfalls vorhandenen Teilungsanordnungen des Erblassers Vereinbarungen getroffen, welche die unterschiedlichen Interessen der Mitglieder der Erbengemeinschaft umsetzen. Bei der notariellen Beurkundung eines Erbscheinsantrages werden die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge ermittelt und bei dem Nachlassgericht ein entsprechender Erbschein beantragt.
Anwaltlich sind hingegen die Beratung und außer- und gerichtliche Vertretung von Pflichtteilsberechtigten, Erben oder auch Mitgliedern von Erbengemeinschaften im Rahmen von streitigen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker sowie erbschaftsteuerliche Abwicklung durch Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen aber auch im Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren Schwerpunkt der erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Tätigkeiten.
Nicht zuletzt aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehung der Beteiligten erfordert die Übernahme derartiger anwaltlicher Mandate zur Durchsetzung von Ansprüchen von Erben, Miterben oder auch Pflichtteilsberechtigten neben der fachlichen Expertise eine konsequente Interessenvertretung, für die ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehe.