Anwaltliche Leistungsübersicht im Erbrecht
Gerne unterstütze ich Sie auch im Rahmen eines anwaltlichen Mandates bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, einschließlich Einzel- und gemeinschaftlicher Testamente, Berliner Testament, Vor- und Nacherbfolge sowie Vermächtnissen und Auflagen. Ziel ist eine maßgeschneiderte Nachfolgeplanung, die familiäre, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und Streit unter den Erben vorbeugt.
Der Schwerpunkt liegt dann auf der ganzheitlichen Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Gemeinsam entwickle ich mit Ihnen Konzepte zur Übertragung von Immobilien und Unternehmen (z.B. vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsverträge, Nießbrauchsgestaltungen) und binde Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen in ein stimmiges Gesamtpaket ein.
Erben und Miterben berate ich bei der Abwicklung des Nachlasses, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (z.B. Nutzungsvergütung, Ausgleichszahlungen, Pflichtteilsstrafklauseln). Dabei begleite ich Sie von der Ermittlung der Nachlasswerte bis zur rechtlichen und praktischen Umsetzung von Abschichtungs- und Teilungsvereinbarungen.
Ein weiterer Kernbereich ist das Pflichtteilsrecht. Für Pflichtteilsberechtigte bin ich bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen tätig und berate Erben bei der Abwehr oder Reduzierung solcher Ansprüche. Dazu gehören Auskunfts- und Wertermittlungsverfahren ebenso wie die Prüfung lebzeitiger Schenkungen sowie Ausstattungen und Gestaltungen zur Pflichtteilsoptimierung.
Anwaltlich begleite ich insbesondere in streitigen Erbscheinsverfahren, bei der Anfechtung von Testamenten, der Klärung von Erbquoten und der gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Meine Tätigkeit umfasst die Vertretung vor den Nachlassgerichten und Zivilgerichten, etwa bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit von letztwilligen Verfügungen, die Auslegung von Testamenten sowie die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.
Erbrechtliche Entscheidungen haben häufig erhebliche steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Die erbschaftsteuerlichen sowie auch ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen beziehe ich in die Gestaltung ein, für Erben und Vermächtnisnehmer übernehme ich auch die Arbeiten zur erbschaftsteuerlichen Veranlagung. Selbstverständlich arbeite ich auch gerne mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen und stimme die Gestaltung entsprechend ab.